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   VG Mainz, 19.09.2003 - 7 L 816/03.MZ   

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VG Mainz, 19.09.2003 - 7 L 816/03.MZ (https://dejure.org/2003,68590)
VG Mainz, Entscheidung vom 19.09.2003 - 7 L 816/03.MZ (https://dejure.org/2003,68590)
VG Mainz, Entscheidung vom 19. September 2003 - 7 L 816/03.MZ (https://dejure.org/2003,68590)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1995 - 11 B 1957/95

    Sofortige Vollziehung einer bauaufsichtrechlichen Beseitigungsverfügung;

    Auszug aus VG Mainz, 19.09.2003 - 7 L 816/03
    Wie nämlich die Antragsgegnerin in ihrer Verfügung zu Recht ausgeführt hat, geht von dem Bauwagen - der ausweislich der in der Verwaltungsakte befindlichen Lichtbilder von der am Grundstück der Antragstellerin vorbeilaufenden Landesstraße L 431 bzw. dem zwischen der Straße und dem Grundstück befindlichen Rad-/Wirtschaftsweg gut einsehbar ist - eine negative Vorbildwirkung und damit ein Nachahmungseffekt aus (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 -, DÖV 1996, 382; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 3 M 124/02 -, DÖV 2003, 637, 638).

    Von diesem Grundsatz kann aber dann abgewichen werden, wenn die baulichen Anlagen ohne (wesentlichen) Substanzverlust beseitigt werden können (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. August 1995, a. a. O.; Hess.VGH, Beschluss vom 06. Juni 2002 - 3 TG 1056/02 -, Juris).

  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus VG Mainz, 19.09.2003 - 7 L 816/03
    Dieser Grundsatz rechtfertigt sich nicht nur aus der bodenrechtlichen Eigenart und Sonderstellung des Außenbereichs, sondern in gleicher Weise auch in der Einsicht, dass das dringende Bedürfnis nach einer gesunden Siedlungsstruktur im Allgemeinen eine nicht der Funktion des Außenbereichs zugeordnete Bebauung als eine zu missbilligende Zersiedlung erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1967 - 4 C 25.66 -, BVerwGE 27, 137).
  • VGH Hessen, 06.06.2002 - 3 TG 1056/02

    Formelle Illegalität-sofort vollziehbare Beseitigungsverfügung

    Auszug aus VG Mainz, 19.09.2003 - 7 L 816/03
    Von diesem Grundsatz kann aber dann abgewichen werden, wenn die baulichen Anlagen ohne (wesentlichen) Substanzverlust beseitigt werden können (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. August 1995, a. a. O.; Hess.VGH, Beschluss vom 06. Juni 2002 - 3 TG 1056/02 -, Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2003 - 3 M 124/02

    Abbruchanordnung bei illegalem Holzhaus

    Auszug aus VG Mainz, 19.09.2003 - 7 L 816/03
    Wie nämlich die Antragsgegnerin in ihrer Verfügung zu Recht ausgeführt hat, geht von dem Bauwagen - der ausweislich der in der Verwaltungsakte befindlichen Lichtbilder von der am Grundstück der Antragstellerin vorbeilaufenden Landesstraße L 431 bzw. dem zwischen der Straße und dem Grundstück befindlichen Rad-/Wirtschaftsweg gut einsehbar ist - eine negative Vorbildwirkung und damit ein Nachahmungseffekt aus (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 -, DÖV 1996, 382; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 3 M 124/02 -, DÖV 2003, 637, 638).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1986 - 1 B 14/86

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung von Leistungsbescheiden bei Kosten der

    Auszug aus VG Mainz, 19.09.2003 - 7 L 816/03
    Unter diesen Umständen gebührt dem Interesse der Antragsgegnerin an der sofortigen Vollziehung ihrer Verfügung Vorrang vor dem Interesse der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihres gegen die Verfügung eingelegten Widerspruchs wieder herzustellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. März 1986 - 1 B 14/86 -, NVwZ 1987, 240).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1976 - X 1318/76
    Auszug aus VG Mainz, 19.09.2003 - 7 L 816/03
    Sinn der Begründungspflicht ist es, dass sich die Behörde den Ausnahmecharakter der Vollzugsanordnung vor Augen führt und sie veranlasst wird, mit Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegendes Interesse die Anordnung des Sofortvollzugs erfordert (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. April 1976 - X 1318/76 -, NJW 1977, 165; Finkelnburg/Jank, vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, RN 753 m. w. N.).
  • VG Mainz, 13.11.2002 - 7 K 213/99

    Unzulässigkeit eines Tierfriedhofs im Außenbereich.

    Auszug aus VG Mainz, 19.09.2003 - 7 L 816/03
    Von daher muss es dabei verbleiben, dass jedenfalls in dichter besiedelten und in zunehmendem Maße industrialisierten Gebieten wie dem Gebiet der Antragsgegnerin ein gewichtiger öffentlicher Belang darin besteht, dass zwischen im Zusammenhang bebauten Gebieten bebauungsfreie, im Wesentlichen landschaftlich oder gärtnerisch genutzte Bereiche erhalten bleiben (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 23. November 2002 - 7 K 213/99.MZ).
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